Haftung & AGB

Haftung für Inhalte:

Als Diensteanbieter bin ich gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG bin ich als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werde ich diese Inhalte umgehend entfernen.

 

Haftung für Links:

Mein Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte ich keinen Einfluss habe. Deshalb kann ich für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werde ich derartige Links umgehend entfernen.

 

Urheberrecht:

Die durch mich als Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werde ich derartige Inhalte umgehend entfernen.

 

 

AGB:

 

1  Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- und Werkverträge, die EDV Lösungen Hinterleitner mit seinen Kunden abschließt. Allen unseren Lieferungen, Leistungen, Angeboten und künftigen Geschäftsbeziehungen liegen diese AGB zugrunde, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Beginn der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Unseren AGB entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen AGB sind somit nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

 

2  Vertragsabschluss
Aufträge werden von uns schriftlich, per Email, fernmündlich oder persönlich entgegengenommen. Eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger bzw. kurzfristiger Lieferung oder Dienstleistung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
Mit der Annahme des Auftrages durch EDV Lösungen Hinterleitner ist ein Vertrag mit dem Kunden zustande gekommen. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die auszuführenden Arbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gewissenhaften und umsichtigen Arbeitsweise. Eine Erfolgsgarantie muss aufgrund der bei Computersystemen vorzufindenden Vielzahl der möglichen Konfigurationen und der damit verbundenen denkbaren Probleme grundsätzlich ausgeschlossen werden. Aufgrund der Komplexität der auftretenden Probleme sowie der Beschaffenheit der Hard- und Software können wir, in der Regel, keine verbindlichen Angaben über den zeitlichen Umfang eines Auftrages machen. Alle Angaben hierzu sind circa Angaben.
Die Beschädigung der überlassenen Hardware kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen dafür keinerlei Haftung.

 

3  Preise
Die Angebote von EDV Lösungen Hinterleitner sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten die bei Auftragserteilung durch den Kunden erfragten oder an den Kunden mitgeteilten Preise für Computerdienstleistungen, diese können zum jederzeit angepasst werden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere Warenlieferungen, Austauschteile, Verbrauchsmaterialien, Zubehör und sonstige Komponenten werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich als Pauschalpreise ohne zeitliche Abrechnung. Falls eine zeitliche Abrechnung erfolgt beinhaltet das Tätigkeitshonorar pro Stunde somit ausschließlich die Arbeitsleistung des Auftragnehmers.
Alle Kosten, insbesondere Aufwendungen für Hard- oder Software, die für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung unentbehrlich oder ausdrücklich mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber unmittelbar zu tragen. Eine Vorleistung von Aufwendungen für Hard- oder Software wird durch den Auftragnehmer nur nach gesonderter Absprache erbracht. Alle Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch uns anerkannt wurden. Ist aus Gründen, auf die weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber Einfluss haben, die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise unmöglich, haben sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf einen angemessenen Ausgleich für die eingeplante Arbeitszeit und/oder die bereits geleisteten Vorarbeiten des Auftragnehmers zu einigen.

 

3.1. Installationsleistungen

Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch EDV Lösungen Hinterleitner.

 

4  Kostenvoranschlag
Falls die Durchführung einer Dienstleistung oder Warenbeschaffung die im Kostenvoranschlag angegeben bzw. genannten Kosten um weniger als 10% übersteigt, sind wir nicht verpflichtet, das Einverständnis des Kunden einzuholen. Das gleiche gilt, wenn eine vom Kunden gesetzte Kostengrenze aus bei Auftragsannahme nicht absehbaren Gründen um weniger als 10% überschritten wird. Die Durchführung zusätzlicher Arbeiten bedarf immer der Zustimmung des Kunden.

 

5  Lieferzeiten und Dienstleistungstermine
Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferzeiten und Dienstleistungstermine durch EDV Lösungen Hinterleitner stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung EDV Lösungen Hinterleitners durch Zulieferanten und Herstellern.
Sämtliche Dienstleistungstermine, die mit dem Kunden vereinbart wurden, beziehen sich auf den Beginn der Dienstleistung. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt hiernach innerhalb angemessener Zeit. Von dieser Regelung abweichende individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden bleiben davon unberührt. Später erteilte Zusatz- und Erweiterungsaufträge, die die Durchführung unserer Dienstleistungen beeinflussen, verlängern den Termin entsprechend. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, berechtigen EDV Lösungen Hinterleitner die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten.
Lieferfristen und Leistungstermine verzögern bzw. verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. In Anwendung der Nummern 4 & 5 dieses Absatzes kann der Kunde keinerlei Schadensersatzansprüche gegen EDV Lösungen Hinterleitner geltend machen oder herleiten. EDV Lösungen Hinterleitner ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Jede Teillieferung oder Teilleistung gilt als selbstständige Leistung. Sofern EDV Lösungen Hinterleitner die Nichteinhaltung zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 5% des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von EDV Lösungen Hinterleitner. Das Recht des Kunden, sich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

 

6  Annahmeverzug
Ist der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Adresse auffindbar, so gerät der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug. Er hat EDV Lösungen Hinterleitner dann die, durch die vergebliche Anfahrt entstandenen, Mehraufwendungen zu ersetzen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist EDV Lösungen Hinterleitner berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden einzulagern. Falls der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann EDV Lösungen Hinterleitner die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. EDV Lösungen Hinterleitner ist berechtigt, als Schadensersatz entweder pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

 

7  Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen sowie sonstigen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor. Ist der Kunde Endabnehmer, ist eine Weiterveräußerung nur mit unserer Zustimmung zulässig, sonst im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber an uns ab.
Ist der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

 

8  Zahlung
Ist vor Auftragsausführung nichts anderes vereinbart worden, so sind alle Dienstleistungen und Warenbestellungen, Leistungserbringungen bzw. Lieferungen sofort in bar ohne Skonto und sonstige Abzüge zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EDV Lösungen Hinterleitner über den Betrag verfügen kann. Sollte dies nicht möglich sein, erhält der Kunde eine Rechnung von EDV Lösungen Hinterleitner, die per Überweisung nach Erhalt der Rechnung auszugleichen ist. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 14 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.

 

9 Gewährleistung
Die Abwicklung der Gewährleistung erfolgt grundsätzlich über den Zulieferer oder Hersteller der Ware und nicht über EDV Lösungen Hinterleitner selbst. Die dafür anfallenden Kosten sind von dem Kunden in voller Höhe zu tragen.
Die Gewährleistung für von uns gelieferte Produkte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Neuwaren. Für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Im Falle von auftretenden Mängeln, die auf fehlerhafte Installation des Kunden oder eines Dritten, auf Bedienungsfehlern oder auf Eingriffen in die Ware oder Änderung der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen. Hat der Kunde gegenüber EDV Lösungen Hinterleitner Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorgelegen hat oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat. Sollte im Rahmen einer Reparatur oder Überprüfung durch EDV Lösungen Hinterleitner die auf den Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, für die Datensicherung Sorge zu tragen.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels in Original-Verpackung mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung mit dem die Ware geliefert wurde, an EDV Lösungen Hinterleitner einzusenden oder zu übergeben. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt EDV Lösungen Hinterleitner einer Wandlung zu oder übersendet dem Käufer ein Austauschgerät, so ist EDV Lösungen Hinterleitner berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von EDV Lösungen Hinterleitner über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von EDV Lösungen Hinterleitner oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche gegen EDV Lösungen Hinterleitner stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Grundsätzlich wird die Mangelhaftung allerdings ausgeschlossen.
Sämtliche Tätigkeiten sind durch den Kunden unmittelbar nach Durchführung in Anwesenheit des Auftragnehmers zu verifizieren. Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Kunden zu erklären. Spätere Reklamationen können, zum Ausschluss der Möglichkeit eventueller Manipulation, zurückgewiesen werden. Bei berechtigten Rügen ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ein Aufrechnungs- oder Rückbehaltungsanspruch entsteht dem Kunden dadurch nicht.

 

10  Schutz- und Urheberrechte
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Kunden ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen! Bei Material, welches uns in elektronischer Form oder als Hardcopy zum Zweck der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wird, hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass das Vervielfältigungsrecht eingehalten wird (Copyright).

 

11  Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde willigt ein, dass firmen- und personenbezogene Daten zu internen Verwaltungszwecken und aus statistischen Gründen erhoben und genutzt werden dürfen. Es werden grundsätzlich keine Daten durch EDV Lösungen Hinterleitner an Dritte weitergegeben. EDV Lösungen Hinterleitner verpflichtet sich darüber hinaus zur Verschwiegenheit im Bezug auf Daten und anderen Informationen, die im Rahmen der Servicetätigkeit offenbart werden.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von EDV Lösungen Hinterleitner zugänglich werdenden Informationen, insbesondere eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von EDV Lösungen Hinterleitner erkennbare Informationen, unbefristet vertraulich zu halten und diese weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner anderen Weise zu verwerten.

 

12  Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen ist 91126 Schwabach. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

13  Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein bzw. unwirksam werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.